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Absenzen
Sollte Ihr Kind wegen Krankheit oder Unfall die Schule nicht besuchen können, benachrichtigen Sie gleich am ersten Tag vor Unterrichtsbeginn die betreffende Lehrerin im Schulhaus. Die Lehrerin erwartet Ihren Anruf.
Dispensationen
Voraussehbares Fernbleiben Ihres Kindes vom Unterricht muss durch die Schule bewilligt werden. Richten Sie daher Ihr Dispensationsgesuch so früh wie möglich (4 bis 6 Wochen im Voraus) schriftlich an die Lehrerin oder im Falle einer Ferienverlängerung oder „Brücke“ an den Schulleiter. Gesuche über mehr als zwei Wochen müssen vom Amt für Volksschule und Kindergarten, Solothurn bewilligt werden.
Beachten Sie bitte, dass kein genereller Anspruch auf zusätzliche Ferien besteht.
Arzt- / Zahnarztbesuche
Wir bitten Sie, Arzttermine Ihrer Kinder auf ausserschulische Zeiten zu legen.
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